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Garantie

Bei Prima Systeme arbeiten wir ausschließlich mit professionellen und namhaften Unternehmen zusammen, so können wir die hohe Qualität unserer Produkte stets sichern. Unseren Kunden gewähren wir aus diesem Grund eine Garantie von 10 Jahren auf alle Möbelteile. Die Garantievereinbarung hat den folgenden Inhalt, ohne dabei die gesetzlichen Geltungsansprüche der Käufer einzuschränken.

 

Geltungsbereich

Wir gewähren eine Garantie von 10 Jahren ausschließlich auf die von Prima Systeme GmbH gelieferten Möbelteile. Weitere Regelungen unter Vorbehalt finden sich in den folgenden Absätzen. Davon abweichende vertragliche Leistungen, was vor allem Elektrogeräte, Möbelbeschläge wie z. B. Scharniere und Auszüge sowie Verschleißteile betrifft, unterliegen der gesetzlichen Garantie bzw. der Herstellergarantie.

 

Allgemeine Bedingungen

Die Garantie von Prima Systeme Gmbh beginnt mit dem Kaufdatum. Dieses ist der Rechnung zu entnehmen. Um von der Garantie Anspruch nehmen zu können, muss die original Rechnung von Prima Systeme GmbH als Kaufnachweis vorgelegt werden. Diese sollten deshalb unbedingt sorgfältig – mindestens bis zum Ablauf der Garantiezeit – aufbewahrt werden.

Tritt der Garantiefall ein und das entsprechende Produkt befindet sich nicht mehr im Sortiment von Prima Systeme GmbH, wird von Prima Systeme GmbH ein in Qualität und Preis gleichwertiges Produkt als Ersatz angeboten. Kommt es zu dem Fall, dass ein solches Ersatzprodukt nicht oder nicht mehr verfügbar ist, sieht sich Prima Systeme GmbH dazu berechtigt, den entstandenen Schaden durch eine Geldentschädigung zu begleichen. Die Höhe des genannten Betrags kann Prima Systeme GmbH nach eigenem Ermessen festlegen. 

Unter dem Vorbehalt anderer Angaben, gilt diese Garantie ausschließlich für den Hausgebrauch des entsprechenden Produktes.

 

In die Garantie nicht eingeschlossen sind:

  • Mängel, von denen beim Kauf bereits Kenntnis genommen wurde.
  • Naturbedingte Eigenschaften des Echtholzes, wie z. B. Spiegel, Maserwirbel, Verzug, Äste und Risse. Diese entstehen durch das Wachstum des Holzes und können sich bei Massivholzarbeitsplatten und Echtholzfronten bilden.
  • Schäden, die durch Eigenverschulden, Verschleiß, Abnutzung, Missachtung der Pflegehinweise sowie durch unsachgemäße Behandlung und Benutzung entstanden sind.
  • Schäden, die durch eine fehlerhafte Montage sowie unsachgemäße und gewaltsame physikalische oder chemische Einwirkung verursacht werden. Unsere Montageanleitung hilft Ihnen beim fachgerechten Aufbau.
  • Schäden, die durch unsachgemäße Nassbehandlung, starke Erwärmung oder starke Lichteinwirkung hervorgerufen werden. Es können dadurch Farbveränderungen und Ungleichmäßigkeiten in der Oberflächenstruktur entstehen. Beachten Sie hierzu unbedingt unsere Pflegehinweise.
  • Gebrauchsspuren und bewegliche Teile, die durch den alltäglichen Gebrauch entstehen.
  • Begleit- und Folgeschäden unsachgemäßen Gebrauchs.

Melden Sie sich im Falle eines Garantieanspruchs bitte umgehend bei uns, damit wir die entstandenen Mängel schnellstmöglich beheben können. Gemeinsam mit Ihnen suchen wir nach der besten Lösung.

 

Prima Systeme – aus Leidenschaft für Qualität und Wohlbefinden.